AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A EINLEITUNG
- Für alle Verträge zwischen der Alten Mühle und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht gültig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Ungültige Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die inhaltlich mit der ungültigen Bestimmung soweit möglich übereinstimmt.
- Mündliche Nebenarbeiten bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die Alte Mühle.
B BESTIMMUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN UND DIE VERMITTLUNG VON LEISTUNGEN
- Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen der Alten Mühle bzw. eines Vertreters, die die Veranstaltung, das Equipment, den Veranstaltungsort etc. betreffen, Folge zu leisten. Zu den Anweisungen der Alten Mühle gehören auch die am Veranstaltungsort angebrachten Hinweise. Der Kunde ist für das Tun und Lassen seiner Gäste verantwortlich.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Kunden durch die Alte Mühle und den Versand der Reservierungsbestätigung zustande.
- Der Ablauf der Veranstaltung wird in Übereinkunft mit der Alten Mühle durch den Kunden festgelegt. Kurzfristig vom Kunden gewünschte Änderungen am Tag der Veranstaltung werden soweit wie möglich umgesetzt, können aber seitens der Alten Mühle nicht zugesichert werden. Für Verzögerungen und daraus entstehende Unregelmäßigkeiten, die der Kunde zu vertreten hat, übernimmt die Alte Mühle keine Haftung. Diesbezügliche Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
- Generell werden folgende Raummieten für die einzelnen Häuser festgelegt:
Mühlendiele € 1.000,—
Haus am See € 800,—
Mühlenkate € 500,—
Bitte beachten Sie auch die einzelnen Mindesumsätze. - Veranstaltungsräumlichkeiten und Equipment werden von der Alten Mühle zur Veranstaltung sauber, mit vollständigem Inventar und in gutem Zustand geliefert. Der Kunde und/oder die Gäste sind verpflichtet, eventuelle Rügen über die Nichterfüllung von Bestandteilen des Vertrages unverzüglich, das heißt noch während der Veranstaltung, der Alten Mühle und/oder dem zuständigen Personal vor Ort mitzuteilen, so dass die Alte Mühle und/oder das anwesende Personal die Möglichkeit haben, berechtigte Mängel zu beheben. Die Alte Mühle behält sich vor in dem vom Vertragspartner nicht gebuchten Räumen weitere Veranstaltungen abzuhalten.
- Ab 22:00 Uhr gilt, daß Türen und Fenster geschlossen bleiben und man sich im Aussenbreich der Nachtruhe anpassen muss.
- Der Kunde haftet für die Schäden, die durch sein eigenes Verschulden oder das Verschulden seiner Gäste am Veranstaltungsequipment, an den Veranstaltungsräumlichkeiten oder dem Eigentum Dritter verursacht werden. Die Alte Mühle und das Personal sind haftpflichtversichert, auch gegenüber den Veranstaltungsteilnehmern. Der Kunde haftet für entstandene Schäden nur dann nicht, wenn die oben genannte Versicherung für den Schaden eintritt. Der Betrag des eigenen Risikos der Versicherung geht zu lasten des Kunden.
- Im Falle einer kompletten Stornierung des Vertrages durch den Kunden schuldet der Kunde der Alten Mühle eine Vergütung in Höhe der folgenden Prozentsätze der vertraglich vereinbarten Vergütung: Kosten für Buffets oder Menüs mit pro Person Preisen oder die Bereitstellung des Veranstaltungsraumes (Raummiete), sofern noch kein Buffet oder Menü ausgewählt wurde.
- – Bei Stornierung bis 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin fallen keine Kosten an
- – Bei Stornierung ab 90 bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin 25 % der vereinbarten Vergütung
- – Bei Stornierung ab 60 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin 50 % der vereinbarten Vergütung – Bei Stornierung ab 30 bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin 75 % der vereinbarten Vergütung
- – Bei Stornierung ab 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin 100 % der vereinbarten Vergütung
- Grundlage für die Berechnung der Stornierungskosten ist jeweils der Stand der vereinbarten Teilnehmerzahl in der Auftragsbestätigung oder die nachfolgenden Mindesumsätze.
- Mühlendiele € 2.500,—
- Haus am See € 2.000,—
- Mühlenkate € 1.200,—
- Grüner Salon € 500,—
- Veranda € 800,—
- Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl kann bis spätestens acht Tage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 20 % der vereinbarten Teilnehmerzahl kostenfrei vorgenommen werden. Dem Kunden ist ein Nachweis gestattet, dass der Alten Mühle durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Der Alten Mühle ist der Nachweis gestattet, dass durch die Stornierung ein höherer Schaden entstanden ist. Eine Stornierung des Vertrages muss immer schriftlich oder per E-Mail erklärt und deren Erhalt von der Alten Mühle bestätigt werden. Die Stornierung kann auch schriftlich mittels Einschreiben ausgesprochen werden. Das Datum des Empfangs der Erklärung durch die Alte Mühle gilt als das Datum der Stornierung.
- Alle vom Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen Vorschriften (Feuerschutz, polizeiliche Auflagen etc.) entsprechen. Alle vom Kunden in die Veranstaltungsräume eingebrachten Gegenstände sind grundsätzlich nach dem Ende der Veranstaltung vom Kunden aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen. Andernfalls ist die Alte Mühle berechtigt, die zurückgelassenen Gegenstände ohne weitere Ankündigung auf Kosten des Kunden einzulagern. Die Kosten für eine solche Einlagerung entsprechen der Höhe der Miete für die entsprechenden Räumlichkeiten. Zurückgelassener Müll kann auf Kosten des Kunden von der Alten Mühle entsorgt werden.
- Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichrechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw. hat der Kunde unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten. Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesem Falle wird eine Servicegebühr bzw. Teller- oder Korkgeld berechnet.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Alte Mühle unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange der Alten Mühle zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen für die Veranstaltung, die einen Bezug zur Alten Mühle aufweisen oder die beispielsweise Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung seitens der Alten Mühle. Erfolgt dieses nicht, so hat die Alte Mühle das Recht, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen.